

Richtlinien für Regionalmarken
Die national anerkannten Richtlinien für Regionalmarken umfassen drei einfache Kriterien, nach welchen ein Regionalprodukt zertifiziert wird:
-
Ein nicht zusammengesetztes Produkt setzt sich aus 100% regionalen Rohstoffen zusammen.
-
Ein zusammengesetztes Produkt besteht aus mindestens 80% regionalen Zutaten, wovon die Hauptzutat vollständig regional sein muss.
-
Bei allen Regionalprodukten regio.garantie ist zudem Pflicht, dass mindestens 2/3 der Wertschöpfung in der Region generiert wird.
-
Dazu zählen auch genehmigte kulinarische Erbe Produkte, die, sofern die notwendigen Zutaten regional nicht verfügbar sind, aus mindestens 80% Schweizer Zutaten bestehen dürfen.
-
Ein nicht zusammengesetztes Produkt setzt sich aus 100% regionalen Rohstoffen zusammen.
-
Ein zusammengesetztes Produkt besteht aus mindestens 80% regionalen Zutaten, wovon die Hauptzutat vollständig regional sein muss.
-
Bei allen Regionalprodukten regio.garantie ist zudem Pflicht, dass mindestens 2/3 der Wertschöpfung in der Region generiert wird.
-
Dazu zählen auch genehmigte kulinarische Erbe Produkte, die, sofern die notwendigen Zutaten regional nicht verfügbar sind, aus mindestens 80% Schweizer Zutaten bestehen dürfen.
Richtlinien Teil B1: Branchenspezifische Vorgaben für Lebensmittel (mit Entscheidungsbaum)
Richtlinien Teil C3: Branchenspezifische Vorgaben für Hortikultur-Produkte
Richtlinien Teil B2: Branchenspezifische Vorgaben für Getränke
Richtlinien Teil D: Vorgaben für Schokolade- und Kosmetikprodukte mit regionalen Zutaten
Richtlinien Teil B3: Branchenspezifische Vorgaben für Verpflegungsbetriebe (ohne Gemeinschaftsgastronomie)
Richtlinien Teil B4: Branchenspezifische Vorgaben für die Gemeinschaftsgastronomie
Rezeptur- und Wertschöpfungsprüfung (Excel-Formular mit automatischer Kalkulation)
Richtlinien Teil C1: Branchenspezifische Vorgaben für Non-Food Produkte
Richtlinien Teil C2: Branchenspezifische Vorgaben für Kosmetikprodukte
Liste von Anbietern von Zutaten aus Schweizer Anbau mit beschränkter Verfügbarkeit
Sanktionsreglement zu den Richtlinien für Regionalmarken
Sanktionspraxis zu den Richtlinien für Regionalmarken
Allgemeingültige Reglemente für Lizenznehmerinnen, gültig ab 1.1.2025